Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Röder TomorrowTechnologies UG, Rosenthaler Str. 72 A, 10119 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Webentwicklung, Softwareentwicklung, KI-Lösungen, Übersetzungstechnologie und IT-Beratung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, dem Angebot oder einer separaten Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung anerkannter Regeln der Softwareentwicklung und IT-Dienstleistung. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Bei Festpreisprojekten ist die Vergütung nach vereinbarten Meilensteinen fällig. Bei Vergütung nach Aufwand werden die Leistungen monatlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Stunden abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
§ 5 Abnahme und Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Rüge, gelten die Leistungen als abgenommen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Mängel werden innerhalb angemessener Frist nachgebessert.
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Software, Designs, Dokumentationen) unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die vereinbarten Nutzungsrechte ein.
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Werken. Der Quellcode wird dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung übergeben, sofern dies vereinbart wurde.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die gesamte Haftung des Auftragnehmers ist auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 8 Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Stand: September 2026